TAXORDNUNG

(gültig ab 1. Januar 2012, Änderungen vorbehalten)

ABTEILUNG ALTERSHEIM

Zimmertarife pro Person und Tag
 

1. Wohngeschoss

Einerzimmer (WC/Lavabo) Fr. 140.00
Einerzimmer (WC/Dusche/Lavabo) Fr. 145.00
 

2. Wohngeschoss

Einerzimmer (WC/Lavabo) Fr. 143.00
Einerzimmer (WC/Dusche/Lavabo) Fr. 149.00
Einer-Eckzimmer (WC/Dusche/Lavabo) Fr. 154.00
 

3. Wohngeschoss

Einerzimmer (WC/Lavabo) Fr. 147.00
Einerzimmer (WC/Dusche/Lavabo) Fr. 152.00
Einer-Eckzimmer (WC/Dusche/Lavabo) Fr. 157.00
Doppelzimmer(WC/Dusche/Lavabo) Fr. 124.00
 

4. Wohngeschoss

Einerzimmer (WC/Lavabo) Fr. 150.00
Einerzimmer (WC/Dusche/Lavabo) Fr. 155.00
Einer-Eckzimmer (WC/Dusche/Lavabo) Fr. 160.00
 
Zuschlag für Auswärtige Fr. 10.00

Der Auswärtigenzuschlag entfällt für den/die Bewohner/in nach 5 (fünf) Jahren nach Eintritt in die Sunnmatt. Als Berechnungsgrundlage dient das Eintrittsdatum: Eintritt zwischen dem 1. und 15. eines Monates = Erlass im laufenden Monat. Eintritt zwischen dem 16. und dem Monatsende = Erlass des Auswärtigenzuschlags im folgenden Monat.

Das Rauchen ist im ganzen Haus strikte untersagt!

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PFLEGE- UND BETREUUNGSTARIFE

Die Erfassung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach dem BESA-Einstufungssystem (BewohnerInnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem). Da im Kanton Zürich ein Wechsel des BESA-Systems von vier Stufen auf 12 Stufen bevorsteht, jedoch abrechnungstechnisch noch nicht umgesetzt werden konnte, erfolgt die Verrechnung vorerst pauschal nach den vorgegebenen vier Stufen.

Besapunkte

Die ärztlichen Leistungen und Medikamente, soweit nicht von der Heimapotheke bezogen, werden vom Arzt direkt dem Patienten in Rechnung gestellt. Das Pflegematerial wird separat verrechnet.

ZUSATZLEISTUNGEN

1. Für nicht medizinisch verordneten Zimmerservice von Mahlzeiten

pro Mahlzeit Fr. 4.00

2. Grössere Näharbeiten

pro Stunde Fr. 45.00
inkl. MWST

3. Beanspruchung des Technischen Dienstes für grössere Reparatur-     arbeiten und/oder Zusatzleistungen

pro Stunde Fr. 45.00
inkl. MWST

5. Reduktionen bei Abwesenheit, z.B. Ferien, ab 4. Tag

  Fr. 15.00

6. Im Todesfall endet der Vertrag ohne Kündigung. Der Mietzins (ohne Reduktionen) wird für           höchstens 30 weitere Tage verrechnet oder bei früherer Wiedervermietung bis zum Datum         der Neubelegung. Dasselbe gilt bei Austritt während der vertraglich vereinbarten Kündi-             gungsfrist.

LEISTUNGSUMFANG

In den Pensionspreisen inbegriffen sind:
- Miete des Zimmers inkl. Nassraum sowie des persönlichen Schrankabteils im Untergeschoss
- Drei Hauptmahlzeiten
- Wäschebesorgung (inkl. persönliche, mit Namen versehene Wäsche, kleinere Flickarbeiten)
- Periodische Reinigung des Zimmers durch das Hauspersonal
- Heizung, Kalt- und Warmwasser, Strom
- Benützung der Etagenbäder
- Benützung der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen
- 24-Stunden Pflegebereitschaft
- Anschlussmöglichkeiten im Zimmer für Telefon und Fernseher
- Aktivierung, Benützung der Hausbibliothek, Bastelkurse
- Veranstaltungen im Haus

EINTRITTSDEPOT

Spätestens bei Eintritt wird ein Pensions- und Mietvertrag abgeschlossen und ist ein unverzinsliches Depot in der Höhe von 30 (dreissig) Tagestaxen zu leisten.

VERRECHNUNG

Die Pensions- und Pflegekosten werden tageweise rückwirkend verrechnet plus eventuelle Zu-schläge. Gleichzeitig mit der monatlichen Abrechnung erfolgt die Verrechnung der Telefon-anschlussgebühren und der Gesprächsgebühren.

Die SUNNMATT behält sich das Recht vor, die Pensions- und Pflegepreise der Teuerung anzu-passen. Mitteilung an die Pensionäre erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Monaten bis zur Inkrafttretung.